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ONLINERATHAUS

Behördengänge einfach digital erledigen – sicher, bequem und rund um die Uhr.

Häufig benutzt

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An-, Ab- oder Ummeldung (eWA)

Hund anmelden, ummelden, abmelden
behebEs – Der Schadensmelder

Melden Sie Schäden und Mängel im öffentlichen Raum online.

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Alle Online-Leistungen nach Themenfeldern:

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Hinweis: Der XML-E-Rechnungs-Viewer befindet sich im experimentellen Stadium und ist nicht für produktive Zwecke geeignet.

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Anleitungen & Hilfestellungen zu digitalen Nachweisen und Online-Ausweisen

Bund-ID Konto

Zentrale Identität für viele Online-Verwaltungsdienste. Mit der Bund-ID können Sie sich sicher und einfach bei zahlreichen Behördenleistungen anmelden und Anträge digital stellen.

AusweisApp

Die AusweisApp ist notwendig, um die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises am PC oder Smartphone zu nutzen. Sie verbindet Ihren Ausweis sicher mit Online-Diensten.

ELSTER-Zertifikat

Das ELSTER-Zertifikat dient als digitales Ausweismittel für Steuer- und Verwaltungsdienste. Es ermöglicht die sichere Übermittlung und Authentifizierung bei Online-Anträgen.

Online-Ausweisen

Erfahren Sie, wie Sie mit Ihrem Personalausweis und der eID-Funktion digitale Behördengänge sicher und rechtssicher durchführen können. Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Erklärungen.

Fragen und Antworten rund um das Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Ziel ist es, Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen einen einfachen, schnellen und sicheren Zugang zu staatlichen Leistungen zu ermöglichen. Bis Ende 2022 sollten alle Leistungen digital verfügbar sein, die Umsetzung erfolgt jedoch schrittweise. Das OZG ist ein wichtiger Baustein für die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland und soll Bürokratie abbauen sowie die Effizienz steigern.

OZG 2.0 baut auf den bisherigen Erfahrungen auf und erweitert die digitalen Verwaltungsleistungen. Es legt einen stärkeren Fokus auf Nutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit und die Vernetzung der Portale. Neu ist auch die Verpflichtung, dass Verwaltungsleistungen nicht nur digital beantragt, sondern auch vollständig digital bearbeitet und abgeschlossen werden können. Zudem werden Schnittstellen und Standards vereinheitlicht, um die Zusammenarbeit zwischen Behörden zu erleichtern.

Schrittweise werden nahezu alle Verwaltungsleistungen digitalisiert. Dazu zählen zum Beispiel:
  • Wohnsitz an-, ab- oder ummelden
  • Gewerbe anmelden, ummelden, abmelden
  • Urkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) online beantragen
  • Hund anmelden oder abmelden
  • SEPA-Lastschriftmandat einreichen
  • Schadensmeldungen im öffentlichen Raum
  • Steuerliche Angelegenheiten (z.B. ELSTER)
  • Verschiedene Anträge rund um Wasser, Abwasser, Eigentümerwechsel
  • Reservierung von Terminen im Bürgercenter
  • und viele weitere Leistungen
Die Digitalisierung erfolgt nach und nach, daher kann das Angebot je nach Kommune unterschiedlich sein.

Ja, viele digitale Anträge benötigen keine handschriftliche Unterschrift mehr. Die Identifikation erfolgt stattdessen über sichere digitale Verfahren, wie die Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises oder das Bund-ID-Konto. Diese Methoden sind rechtssicher und werden von Behörden anerkannt. In Ausnahmefällen kann weiterhin eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine nachträgliche Unterschrift erforderlich sein.

Ja, der klassische Weg über Papieranträge bleibt weiterhin möglich. Die Online-Services sind eine zusätzliche Option für mehr Komfort und Zeitersparnis. Sie können selbst entscheiden, ob Sie den digitalen oder den analogen Weg nutzen möchten. In manchen Fällen kann es jedoch sein, dass bestimmte Leistungen ausschließlich digital oder ausschließlich analog angeboten werden.

Die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises ermöglicht es, sich digital und sicher gegenüber Behörden und Unternehmen auszuweisen. Sie benötigen dazu Ihren Ausweis, die PIN, ein geeignetes Lesegerät oder Smartphone sowie die AusweisApp. Nach Eingabe der PIN wird Ihre Identität bestätigt und Sie können digitale Verwaltungsleistungen nutzen.

Die Bund-ID ist ein zentrales Nutzerkonto für digitale Verwaltungsleistungen in Deutschland. Sie dient als Identitätsnachweis und ermöglicht es, Anträge online zu stellen, Dokumente zu verwalten und mit Behörden sicher zu kommunizieren. Die Registrierung ist kostenlos und kann mit verschiedenen Identifikationsmitteln erfolgen, z.B. eID, ELSTER-Zertifikat oder Benutzername/Passwort.

Für die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen benötigen Sie:
  • Einen Computer, ein Tablet oder Smartphone mit Internetzugang
  • Eine aktuelle Version eines gängigen Browsers
  • Für die eID: Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, Ihre PIN und die AusweisApp
  • Gegebenenfalls ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
  • Für manche Leistungen: ein Bund-ID-Konto oder ein ELSTER-Zertifikat
Die genauen Anforderungen finden Sie jeweils bei der gewünschten Online-Leistung.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat höchste Priorität. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, und es gelten schrittliche Datenschutzvorgaben nach der DSGVO. Ihre Daten werden nur für den jeweiligen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Identifikation über eID oder Bund-ID ist besonders sicher und schützt vor Identitätsdiebstahl.

Sollte es bei der Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen zu technischen Problemen kommen, finden Sie auf den jeweiligen Portalen häufig Hilfeseiten oder einen technischen Support. Sie können sich auch an Ihre Kommune wenden. Bei Problemen mit der AusweisApp oder der eID-Funktion hilft die Hotline des Bundes oder die FAQ auf den offiziellen Seiten weiter.

Ja, viele Verwaltungsleistungen sind für die Nutzung auf Smartphones und Tablets optimiert. Die AusweisApp gibt es für Android und iOS. Auch die Bund-ID und viele Antragsportale sind mobilfreundlich gestaltet. Achten Sie darauf, dass Ihr Gerät die technischen Voraussetzungen erfüllt (z.B. NFC für die eID).

Die Nutzung der Online-Portale und der Identifikationsverfahren (z.B. Bund-ID, AusweisApp) ist grundsätzlich kostenlos. Für einzelne Verwaltungsleistungen können – wie auch bei Papieranträgen – Gebühren anfallen. Diese werden Ihnen im jeweiligen Online-Antrag transparent angezeigt.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale anzubieten. Es regelt die Digitalisierung der Verwaltung, die Zusammenarbeit der Behörden und die Anforderungen an Nutzerfreundlichkeit.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier:
OZG im Bundesgesetzblatt (gesetze-im-internet.de)

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